Gesetzlich vorgeschrieben: Der Sicherungsschein.

- Unser Partner: Die Raiffeisen Versicherung
Nicht jeder Anbieter macht es, obwohl es gesetzlich vorgeschrieben ist. Wir haben diesen Schutz für Sie gemeinsam mit unserem Partner der Raiffeisen Versicherung organisiert. Sie erhalten Ihren Sicherungsschein zusammen mit Ihrer Buchungsbestätigung per E-Mail als Anhang (im Format pdf).
Der Sicherungsschein schützt Sie bei endgültiger Zahlungsunfähigkeit, also Insolvenz, des Veranstalters. Der Versicherer, in unserem Fall die R+V-Versicherung, ersetzt Ihnen den Reisepreis, wenn die Reise aus diesem Grunde nicht stattfindet oder Kosten, die wegen der Zahlungsunfähigkeit für die Rückkehr aus dem Urlaubsland entstehen. Genaueres hierzu erfahren Sie im Bürgerlichen Gesetzbuch unter § 651k.
Unserem Sicherungsschein entnehmen Sie
- Namen und Adresse des Versicherers, des bürgenden Kreditinstitutes,
- eine genaue Definition des Versicherungsfalls,
- die Angabe des infrage kommenden Versicherungsfalls (Insolvenz) und die Bezeichnung der Insolvenzschäden, deren Erstattung verlangt werden können.
Sie sollten bei Reise-Buchung im Internet immer darauf bestehen, dass der Anbieter Ihnen auch einen solchen Sicherungsschein aushändigt!






